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Weideschuss: Vorteile und Schwierigkeiten der Schlachtmethode

Weideschuss: Vorteile und Schwierigkeiten der Schlachtmethode

Der Weideschuss ist eine prähistorische Spur im juristischen Gewebe des Schlachtgewerbes. Er gleicht den flüchtigen Sequenzen der DNA des Neandertalers in der DNA des modernen Menschen. Der Weideschuss ist ein Echo aus einer besseren Zeit.

Dezidierte Schlachtstätten gibt es schon sehr lange. Das beste Beispiel sind sicher heilige Tempelstätten, deren Priester Tiere regelmäßig opferten, um den Willen der Götter zu erfahren. Modernere Städte und Staaten haben Schlachtrechte an Orte gebunden. Das förderte die Hygiene und erleichterte das Erheben von Steuern. Ehrlicherweise haben wir Tiere aber über die Jahrtausende einfach an Ort und Stelle geschlachtet. Jäger machen das heute noch so. Warum auch nicht?

Zentrale Schlachtorte – eine moderne Entwicklung

Mit der Einführung von Zentralschlachthöfen in Europa vor ca. 150 Jahren haben die jeweiligen Stadtväter auf wichtige Fragen der Hygiene reagiert. Große Ansammlungen an Menschen und faulende Schlachtabfälle passen nicht zueinander. Heute werden Schlachthöfe immer mehr an die Stadtränder gedrängt oder sogar ganz abgeschafft. Wir vergessen deshalb kollektiv, dass das Schlachten zum Leben gehört. Die Reaktionen der Mitmenschen auf das Schlachten von Tieren ist dementsprechend geprägt von Angst und Ekel. Man kann auch zu viel gewinnen!

Ich kenne viele Landwirte, die ihre Rinder nur sehr ungern zu einem Schlachthof bringen. Oft verkaufen sie ihre Tiere schweren Herzens an Tierhändler, um diesen Schritt nicht gehen zu müssen. Die Fahrt zum Schlachthof ist nämlich nicht nur für die Tiere anstrengend. Auch die Landwirte leiden darunter. Gleichzeitig ist das Einfangen sowie Auf- und Abladen für Mensch und Tier gefährlich. Und, vielleicht am Wichtigsten, ist ein Sterben innerhalb der Herde ehrlicher und würdevoller für das Tier.

Weideschuss

Warum  wird der Weideschuss so selten angewandt?

Grundsätzlich versteht man unter dem Weideschuss die Schlachtung eines Rindes auf der Weide mit Hilfe eines großkalibrigen Gewehrs. Hier geht es um eine allgemein anerkannte und rechtlich erlaubte Tötung eines gesunden Tieres zur Fleischgewinnung außerhalb eines Schlachthofs. Man muss den Weideschuss deshalb von der Notschlachtung abgrenzen. Letztere ist manch­mal notwendig, um schwer verletzte Tiere (z.B. mit einem Knochenbruch) von ihrem Leiden zu erlösen. Das kann im heimatlichen Hof oder z.B. im Hänger an einer Autobahn geschehen. Ein Weideschuss hingegen erfolgt immer auf der heimatlichen Weide aus der Herde des Tieres heraus. Die Idee ist es dabei, dem Tier den Stress eines langen Transports zu ersparen. Die Motivation ist also primär der Tierschutz und sekundär die Fleischqualität.

Weideschuss: Ein gesetzlicher Spagat

Für den Gesetzgeber ist die Weideschlachtung ein Spagat. Auf europäischer Ebene (Verord­nung (EU) 1099/2009) wird der Schuss mit einer Feuerwaffe als mechanisches Betäube­ver­fahren anerkannt. In der deutschen Tierschutzsschlacht­ver­ord­nung (TierSchlV) und der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) wurde dieses Vorgehen auf Nottötungen und auf die Tötung von Rindern, die ganzjährig im Freien gehalten werden, beschränkt. Der Gesetzgeber versteht hier richtig, dass ein Tier, dass mit Hilfe eines großkalibrigen Jagd­gewehrs betäubt wird auch gleichzeitig getötet ist. Das führt aber zu einem Abweichen von der Pflicht zum Betäuben vor dem Töten. Aus diesem Grund wurde wahrscheinlich die Beschränkung auf Tiere, „die ganzjährig im Freien gehalten wer­den“ mit in den Text aufge­nommen. Diese führt elegant zu einem Kompromiss zwischen zwei tierschutzrelevanten Fragen: Tiere, die das ganze Jahr auf der Weide sind, sind nahezu wild. Sie scheuen vor Menschen und engen Räumen zurück. Ein Separieren und der Trans­port zum Schlachthof führt bei ihnen zu sehr viel Stress. Gleichzeitig wird die Menge der Tiere, die dafür in Frage kommt, radikal reduziert. Die Interpretation für „ganzjährig im Freien“ unterliegt nämlich den Landratsämtern. Diese können das sehr eng auslegen und auf Herden beschränken, die ganzjährig nicht einmal einen Regenschutz haben. In Ober­bayern beispiels­weise sind mir nur vier qualifizierte Herden bekannt!

Weideschuss

Welche Waffen sind für den Weideschuss erlaubt?

Neben diesen eher normativen Hürden gibt es eine Reihe von waffenrechtlichen und tech­nischen Fragen, die vor dem Schuss gelöst sein müssen. Den Anfang macht der Schütze: Er oder Sie braucht eine entsprechende Sachkunde. Die Kurse dafür sind selten. Darüber hinaus wird ein Waffenschein, eine Waffenbesitzkarte und eine entsprechende Haftpflicht­versich­erung benötigt. Jäger zu sein, ist nicht ausreichend! Metzger, die gleichzeitig Jäger sind, gibt es wenige. Metzger oder Landwirte, die den Aufwand betreiben, eine Waffensachkunde sowie ein entsprechendes Gewehr mit Munition und Safe vorzuhalten, ohne waidmännisch­es Interesse, sind selten. Dann muss man das Gewehr berücksichtigen: Es muss das richtige Kaliber aufweisen, mit der richtigen Munition geladen und auch eingeschossen sein. War es vorher nicht möglich, das Tier z.B. durch eine Anfütterungsbox an einen bestimmten Ort zu gewöh­nen, braucht der Schütze auch eine bemerkenswerte Schusssicherheit! Der Ort des Schusses muss blickgeschützt sein und einen Kugelfang aufweisen. Auch sollen die Tiere, im Falle eines Fehlschusses, nicht weit laufen können. Für die Zeit un­mittelbar nach dem Schuss müssen geländegängige Fahrzeuge und Hubwagen zur Ver­fü­gung stehen, um die getöteten Tiere sicher aus teilweise unsicherem und matschigem Terrain herauszu­holen. Die übrigen Tiere der Herde sollen dabei möglichst nicht gestört werden.

Hygienische Herausforderungen beim Weideschuss

Das ganze Prozedere findet im Freien statt. Aus hygienischen Gründen empfiehlt es sich, solche Aktivitäten auf kühle Jahreszeiten (Frühjahr, Spätherbst) zu begrenzen. Auch schreibt die Tier-LMHV einen Transport zum Schlachthof innerhalb einer Stunde vor. Und das mit gutem Grund: Die Darmwand schützt das umliegende Fleisch nur etwa diese eine Stunde vor einer Kontamination mit den Verdauungsbakterien (i.e. Blut-Darm-Schranke). Danach ist das Fleisch ungenießbar. All das begrenzt ebenfalls die Zahl der qualifizierten Herden. Zu guter Letzt muss man einen Antrag beim Landratsamt stellen und den gesamten Prozess (wie oben beschrieben) unter Angabe der handelnden Personen, Datum und Uhrzeit er­läu­tern. Nach dem Schuss wird der Erfolg oder allenfalls anfallende Probleme dokumen­tiert.

Mühsam, aber machbar

Unter diesen Voraussetzungen ist es kein Wunder, dass der Weideschuss nahezu unbekannt ist. Ist damit also die vielleicht tiergerechteste Art des Tötens ausgeschlossen? Als Metzger würde ich das bedauern. All die oben beschriebenen Fragen sind nämlich durch eine sorgfältige Planung und Beschrei­bung der Prozesse zu organisieren. Als Schlachthofbetreiber könnte ich mit einiger Vorarbeit die Abläufe je betroffenen Betrieb gut beschreiben und dokumentieren. Ich müsste für jeden landwirtschaftlichen Betrieb eigene Standardarbeitsanweisungen ent­wickeln und mit den jeweils zuständigen Landratsämtern abstimmen. Das ist mühsam aber machbar.

Weideschuss

Schlachten im Haltungsbetrieb

Für einen Schlachthof scheitert dieses Projekt an der Wirtschaftlichkeit. Über den gesamten Zeitraum des Weideschusses muss ein Tierarzt sowie mindestens der Landwirt und Metzger vor Ort sein. Das kostet umso mehr, je komplizierter das betroffene Tier zu erreichen ist. Deshalb gibt es wenige aber zunehmende Aktivitäten um das Thema „Schlachten im Hal­tungs­betrieb“. Hierzu muss man verstehen, dass viele Landwirte – insbesondere im Bio­seg­ment – ihren Rindern aus dem Stall heraus freien Zugang zu den Weideflächen ermög­lichen. Die Tiere suchen sich selbst aus, bei welchem Wetter sie sich wo aufhalten. Dieses Vorgehen erhöht das Wohlbefinden der Tiere und erlaubt eine einfache Betreuung durch den Bauern. Bei einer anstehenden Schlachtung könnte die Herde durch ein einfaches Schließen des Gatters ohne weitere Unruhe z.B. in der unmittelbaren Nähe des Stalles gehalten werden. Der Schuss mit einem Schalldämpfer erfolgt von einem Podest in nächster Nähe. Der anwesende Tierarzt kann das jeweilige Tier sowie die Reaktionen der übrigen Herde leicht kontrollieren. Gleichzeitig sind alle Gerätschaften vorhanden, um das getötete Tier ohne großen Zeitverlust aufzuladen.

Alternative Konzepte

Eine andere Möglichkeit wäre, die Tiere durch Anfütterung ruhig zu stellen. Das ist ein Weg, wie sie etwa die Interessensgemeinschaft „Schlachtung mit Achtung“ geht. Hier haben die Initiatoren einen mobilen Transporter entwickelt, der die Futtersituation vor Ort simuliert. Die Tiere nähern sich selbstständig und können so verhältnismäßig problemlos fixiert und betäubt werden. Anschließend werden sie für die Schlachtarbeiten zum nahegelegenen Schlachthof transportiert. Vergleichbar damit ist die mobile Betäubebox für Schweine der Land.Luft, einem Tochterunternehmen der Lindner Gruppe in Niederbayern. Hier werden die Tiere drei Tage vor der Schlachtung dran gewöhnt, auf dem Hänger ihr Futter zu suchen.

Wird es zukünftig einfacher, einen Weideschuss genehmigen zu lassen?

Meine Meinung: Es ist naheliegend, dass dieses Vorgehen für alle Beteiligten eine Erleichterung wäre. Den­noch bin ich aktuell wenig zuversichtlich, dass sich ein solcher Prozess tatsächlich etablieren wird. Am einfachsten wäre eine Anpassung der Tierschutzschlachtverordnung oder der Erlass einer zusätzlichen Verordnung. Ich kann mir allerdings keine PolitikerIn vorstellen, die ihr öffentliches Anse­hen für eine eher esoterische Frage des Tierschutzes opfern würde. Stattdessen könnten die jeweiligen Landratsämter die Verantwortung für die Zulassung der entsprechenden Anträge über­nehmen. An dieser Stelle bin ich allenfalls nur vorsichtig optimistisch. Viele Landratsämter und Veterinäre sind dem Weideschuss gegenüber positiv eingestellt. Immerhin sind die Vorteile für den Tierschutz einleuchtend. Allerdings führt landwirtschaftliches Arbeiten in der Öffent­lichkeit häufig zu Missverständnissen oder sogar zur Ablehnung. Sollte also ein unbeteiligter und nicht informierter Dritter einen solchen Schuss beobachten, käme es mit hoher Wahrscheinlich­keit zu einer Anzeige wegen Tierquälerei. In solchen Fällen werden die Landratsämter gerne gegenüber der Öffentlichkeit von den zuständigen Ministerien der Landwirtschaft und des Verbraucher­schutzes im Stich gelassen.

Über den Autor Thomas Winnacker

Thomas Winnacker ist Metzgermeister und Unternehmensberater. Er erhielt seine Ausbildung bei den Herrmannsdorfer Landwerkstätten und arbeitete anschliessend bei der Öko-Metzgerei Landfrau.

Seit seiner Ausbildung in Herrmannsdorf interessierte sich Thomas für das Schlachten. Während der Meisterschule konnte er auch intensive Einblicke in die Arbeit eines Großschlachthofs gewinnen. Seit 2017 gehörte er zum neuen Führungsteam des Schlachthofs in Fürstenfeldbruck. Als Betriebsleiter hat er maßgeblich dazu beigetragen, diesen wertvollen regionalen Schlachthof wieder zu eröffnen.

Für Fleischglück.de möchte Thomas die Vorgänge rund um das Schlachten transparent machen. Er sagt: „Fleisch ist das wertvollste Produkt der Welt. Für jeden Bissen ist ein Tier gestorben! Das dürfen wir nicht verstecken. Wir müssen über das Töten reden.“ Alle Artikel von Thomas zum Thema Schlachten findest du hier.

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